Steuerklasse 5 ist eine Lohnsteuerklasse für verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden. Sie wird in Kombination mit Steuerklasse 3 angewendet und ist für den Partner gedacht, der weniger verdient.
Für wen gilt Steuerklasse 5?
Steuerklasse 5 gilt ausschließlich für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die:
- zur gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet sind
- nicht dauerhaft getrennt leben
Steuerklasse 5 kommt bei Ehepaaren nur in Kombination mit Steuerklasse 3 zum Einsatz. Gibt es einen deutlichen Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern, kann sich die Kombination Steuerklasse 3/5 besonders lohnen.
Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 5?
Die Abzüge in Steuerklasse 5 sind deutlich höher als in anderen Steuerklassen. Das liegt daran, dass keine Grundfreibeträge oder Pauschalen in der Lohnsteuer berücksichtigt werden- Denn diese fließen komplett in die Berechnung der Steuerklasse 3 ein, die dem Ehepartner zugeordnet ist.
Rechenbeispiel Abzüge in Steuerklasse 5:
| Brutto (Monat) | Lohnsteuer (€) | Sozialabgaben (€) | Netto (ca.) |
| 2.000 € | ca. 320 € | ca. 420 € | ca. 1.260 € |
| 2.500 € | ca. 480 € | ca. 530 € | ca. 1.490 € |
| 3.000 € | ca. 670 € | ca. 640 € | ca. 1.690 € |
Was ist besser? Steuerklasse 1, 3, 4 und 5 im Vergleich
Welche Steuerklassenkombination am sinnvollsten für Verheiratete ist, bestimmt vor allem die Einkommensverteilung der jeweiligen Ehepartner. Möglich sind die Kombinationen 3/5, 4/4 und 4/4 mit Faktor. Steuerklasse 1 ist hingegen ausschließlich für Ledige gedacht.
| Kombination | Geeignet für | Vorteil |
| 3/5 | Ungleiches Einkommen | Mehr Netto beim Hauptverdiener |
| 4/4 | Ähnliches Einkommen | Gleichmäßige Steuerverteilung |
| 4/4 mit Faktor | Ähnliches Einkommen, genauere Berechnung | Geringere Nachzahlung, fairer Abzug |
Wie viel darf man in Steuerklasse 5 verdienen?
In Steuerklasse 5 gibt es keine feste Einkommensgrenze.
Je höher das Einkommen, desto stärker machen sich aber die hohen Abzüge bemerkbar. Grundsätzlich gilt: Wer in Steuerklasse 5 weniger als 60 % des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet, sollte einen Wechsel zur Steuerklasse 4/4 prüfen.
FAQs – Häufige Fragen zur Steuerklasse 5
Wird Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?
Ja, laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist die Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5 geplant. Künftig soll das sogenannte Ehegattensplitting gerechter gestaltet werden, um den geringer verdienenden Partner nicht zu benachteiligen.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 3 und 5?
In Steuerklasse 3 gibt es hohe Freibeträge und geringe Abzüge, während Steuerklasse 5 keine Freibeträge berücksichtigt und hohe Abzüge vorsieht.
Was ist Steuerklasse 5 mit Faktor?
Das Faktorverfahren ist nur für die Steuerklasse 4/4 vorgesehen. Bei der Kombination 3/5 kommt kein Faktor zum Einsatz, da die Freibeträge einseitig auf einen Ehepartner verteilt sind.