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Was ist Steuerklasse 5?

Steuerklasse 5 ist eine Lohnsteuerklasse für verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden. Sie wird in Kombination mit Steuerklasse 3 angewendet und ist für den Partner gedacht, der weniger verdient.

Für wen gilt Steuerklasse 5?

Steuerklasse 5 gilt ausschließlich für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die: 

  • zur gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet sind 
  • nicht dauerhaft getrennt leben

Steuerklasse 5 kommt bei Ehepaaren nur in  Kombination mit Steuerklasse 3 zum Einsatz. Gibt es einen deutlichen Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern, kann sich die Kombination Steuerklasse 3/5 besonders lohnen. 

Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 5?

Die Abzüge in Steuerklasse 5 sind deutlich höher als in anderen Steuerklassen. Das liegt daran, dass keine Grundfreibeträge oder Pauschalen in der Lohnsteuer berücksichtigt werden- Denn diese fließen komplett in die Berechnung der Steuerklasse 3 ein, die dem Ehepartner zugeordnet ist. 

Rechenbeispiel Abzüge in Steuerklasse 5:

Brutto (Monat) Lohnsteuer (€) Sozialabgaben (€) Netto (ca.)
2.000 € ca. 320 € ca. 420 € ca. 1.260 €
2.500 € ca. 480 € ca. 530 € ca. 1.490 €
3.000 € ca. 670 € ca. 640 € ca. 1.690 €

Was ist besser? Steuerklasse 1, 3, 4 und 5 im Vergleich

Welche Steuerklassenkombination am sinnvollsten für Verheiratete ist, bestimmt vor allem die Einkommensverteilung der jeweiligen Ehepartner. Möglich sind die Kombinationen 3/5, 4/4 und 4/4 mit Faktor. Steuerklasse 1 ist hingegen ausschließlich für Ledige gedacht. 

Kombination Geeignet für Vorteil
3/5 Ungleiches Einkommen Mehr Netto beim Hauptverdiener
4/4 Ähnliches Einkommen Gleichmäßige Steuerverteilung
4/4 mit Faktor Ähnliches Einkommen, genauere Berechnung Geringere Nachzahlung, fairer Abzug

Wie viel darf man in Steuerklasse 5 verdienen?

In Steuerklasse 5 gibt es keine feste Einkommensgrenze.
Je höher das Einkommen, desto stärker machen sich aber die hohen Abzüge bemerkbar. Grundsätzlich gilt: Wer in Steuerklasse 5 weniger als 60 % des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet, sollte einen Wechsel zur Steuerklasse 4/4 prüfen.

FAQs – Häufige Fragen zur Steuerklasse 5

Wird Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?

Ja, laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist die Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5 geplant. Künftig soll das sogenannte Ehegattensplitting gerechter gestaltet werden, um den geringer verdienenden Partner nicht zu benachteiligen.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 3 und 5?

In Steuerklasse 3 gibt es hohe Freibeträge und geringe Abzüge, während Steuerklasse 5 keine Freibeträge berücksichtigt und hohe Abzüge vorsieht.

Was ist Steuerklasse 5 mit Faktor?

Das Faktorverfahren ist nur für die Steuerklasse 4/4 vorgesehen. Bei der Kombination 3/5 kommt kein Faktor zum Einsatz, da die Freibeträge einseitig auf einen Ehepartner verteilt sind.