Es gibt sechs Steuerklassen in Deutschland, die bestimmen, wie viel Lohnsteuer vom Gehalt eines Arbeitnehmers einbehalten wird. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Familienstand, dem Einkommen und in bestimmten Fällen auch nach der Anzahl der Jobs oder der Kinder. Jede Lohnsteuerklasse hat unterschiedliche Freibeträge und Abzugsregelungen, die sich direkt auf das monatliche Nettogehalt auswirken.
Die Bedeutung der Steuerklassen für Haushalte
Die richtige Steuerklasse beeinflusst das monatliche Einkommen und mögliche Rückzahlungen oder Nachzahlungen. Ein Steuerklassenwechsel sollte daher gut überlegt und an die persönliche Lebenssituation angepasst sein. Künftige Reformen – wie die geplante Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5 – könnten das System in Zukunft vereinfachen.
Wie viele Steuerklassen gibt es in Deutschland?
Aktuell gibt es sechs Steuerklassen in Deutschland – von Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6. Sie gelten für unterschiedliche Lebenssituationen und Einkommensverhältnisse.
Hier ein Überblick über alle Lohnsteuerklassen und ihre typische Zuordnung:
| Steuerklasse | Für wen geeignet? | Besonderheiten |
| Steuerklasse 1 | Ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer | Standardklasse für Alleinstehende |
| Steuerklasse 2 | Alleinerziehende mit Kind im Haushalt | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
| Steuerklasse 3 | Verheiratete mit Partner in Steuerklasse 5 | Geringe Abzüge, hohe Freibeträge |
| Steuerklasse 4 | Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen | Gleichmäßige Steuerbelastung |
| Steuerklasse 5 | Verheiratete mit Partner in Steuerklasse 3 | Hohe Abzüge, keine Freibeträge |
| Steuerklasse 6 | Arbeitnehmer mit einem zweiten oder weiteren Job | Höchste Abzüge, keine Freibeträge |
Steuerklassenwechsel – wie funktioniert das?
Ein Steuerklassenwechsel kann sinnvoll sein, wenn sich die Lebens- oder Einkommenssituation ändert – zum Beispiel durch Heirat, Geburt eines Kindes oder einen Jobwechsel.
So wechseln Sie Ihre Steuerklasse:
- Der Antrag erfolgt über das zuständige Finanzamt oder online über ELSTER.
- In bestimmten Fällen (wie zum Beispiel Heirat oder Trennung) wird die Steuerklasse automatisch angepasst.
- Der Wechsel ist in der Regel einmal pro Jahr möglich.
Tipp: Wer Elterngeld beantragen möchte, sollte frühzeitig die Steuerklasse wechseln, um ein höheres Nettoeinkommen und damit mehr Elterngeld zu erhalten.
Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5
Die Kombination Steuerklasse 3 und 5 steht politisch schon seit längerem in der Kritik, weil sie Geringverdienende benachteiligt. In Ehen betrifft das häufig Frauen, deren Einkommen ungleich stärker besteuert werden als das der Ehepartner.
Laut Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung ist die Abschaffung von Steuerklassen 3 und 5 geplant. Stattdessen soll ein gerechteres Partnersplitting eingeführt werden, das beide Einkommen gleichwertiger behandelt. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung steht aber noch aus.
FAQs – Häufige Fragen zu den Steuerklassen
Welche Steuerklasse ist die beste?
Das kommt auf die persönliche Situation an. Für Alleinstehende ist Steuerklasse 1 Standard. Verheiratete mit ähnlichem Einkommen wählen meist 4/4 oder 4/4 mit Faktor. Bei ungleichem Einkommen kann 3/5 sinnvoll sein – mit möglicher Nachzahlung.
Wie oft kann ich meine Steuerklasse wechseln?
Ein Wechsel ist grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr möglich. In Ausnahmefällen (z. B. bei Trennung, Heirat oder Todesfall) kann der Wechsel auch mehrfach erfolgen.
Wann sollte ich die Steuerklasse wechseln, wenn ich Elterngeld beantragen will?
Mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes sollte die steuerlich günstigere Steuerklasse in Deutschland beantragt sein. Beispielsweise lohnt sich häufig ein Wechsel von der Steuerklasse 5 in 3.