Einnahmen sind alle Geld- oder Sachleistungen, die eine Person oder ein Unternehmen erhält. Sie können aus unterschiedlichen Quellen stammen, beispielsweise aus Gehalt, Kapitalvermögen oder selbständiger Tätigkeit. Einnahmen bilden die Grundlage für die Berechnung der Steuerlast und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Was sind Einnahmen aus Kapitalvermögen?
Einnahmen aus Kapitalvermögen sind alle Erträge, die durch finanzielle Anlagen erzielt werden.
Beispiele für Einnahmen aus Kapitalvermögen:
- Zinsen auf Sparguthaben.
- Dividenden aus Aktien.
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.
Diese Einnahmen unterliegen der Kapitalertragsteuer, die in der Regel automatisch von der Bank einbehalten wird. Der Steuersatz für Kapitalerträge liegt in Deutschland bei 25%.
Was sind steuerfreie Einnahmen?
Manche Einnahmen sind von der Einkommensteuer befreit. Sie bieten also steuerliche Vorteile und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Beispiele für steuerfreie Einnahmen:
- Kindergeld.
- Arbeitslosengeld.
- Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit bis zu einem Freibetrag von 3.000 €.
Zusammengefasst: Steuerfreie Einnahmen entstehen meistens über gesetzliche Freibeträge oder Sonderregelungen wie bei der Sozialhilfe.
Die Begriffe Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt
Ausgaben sind das Gegenteil von Einnahmen und müssen ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Ausgaben müssen immer von den Einnahmen abgezogen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen.
Kurzdefinitionen der Begriffe Einnahmen und Ausgaben:
- Einnahmen: Alle Einkünfte, die einer Person oder einem Unternehmen zufließen, wie Gehälter, Honorare oder Mieteinnahmen.
- Ausgaben: Kosten, die zur Erzielung dieser Einnahmen anfallen, wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
Beispiel: Ein Freiberufler erzielt 5.000 € monatliche Einnahmen, hat jedoch 1.500 € Ausgaben für Büromiete, Software und Fortbildungen. Sein zu versteuerndes Einkommen beträgt dementsprechend 3.500 €.
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit versteuern
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit umfassen alle Einkünfte, die durch eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit erzielt werden.
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit:
- müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
- unterliegen der Einkommensteuer, bei gewerblichen Tätigkeiten auch der Gewerbesteuer.
- können Betriebsausgaben wie Materialkosten oder Büromiete gegengerechnet werden.
Beispiele für Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
| Einnahmeart | Beschreibung | Besteuerung |
| Honorare | Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen | Einkommensteuer |
| Verkauf von Produkten | Einnahmen aus gewerblichem Verkauf | Gewerbesteuer + Einkommensteuer |
| Vermietung von Büros | Einkünfte aus Vermietung von Betriebsflächen | Einkommensteuer |
Die 7 Einkunftsarten nach EStG: Beispiele und Übersicht
Das Einkommensteuergesetz (§ 2 Abs. 1 EStG) definiert sieben unterschiedliche Einkunftsarten. Diese Einkünfte werden in der Steuererklärung aufgeführt. Diese Unterscheidung ist wichtig, um alle Einkünfte korrekt in der Steuererklärung anzugeben.
Tabelle: Die 7 Einkunftsarten und Beispiele
| Einkunftsart | Beispiele |
| Nichtselbstständige Arbeit | Gehalt, Lohn, Weihnachts-und Urlaubsgeld |
| Kapitalvermögen | Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapieren |
| Selbstständige Tätigkeit | Honorare, Beratungseinnahmen |
| Gewerbebetrieb | Gewinne aus einem Ladengeschäft, Online-Shop |
| Vermietung und Verpachtung | Miet- und Pachteinnahmen |
| Land- und Forstwirtschaft | Verkauf von Ernteerträgen, Landverpachtung |
| Sonstige Einkünfte | Renten, Unterhaltszahlungen, Privatverkauf |
Häufige Fragen zum Thema: Was sind Einnahmen?
Was sind steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen?
- Steuerpflichtige Einnahmen: Gehalt, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
- Steuerfreie Einnahmen: Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Ehrenamtsvergütung.
Welche Einnahmen zählen als Betriebseinnahmen?
Betriebseinnahmen umfassen Einkünfte aus gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten, wie Honorare oder Produktverkäufe.
Wie unterscheiden sich Einnahmen und Einkünfte?
Einnahmen sind der Gesamtzufluss, Einkünfte sind der steuerpflichtige Betrag nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben.