Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Ware einzustehen. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen kann.
Gewährleistung: Gesetzlicher Schutz
Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die bereits beim Kauf bestanden. Käufer haben Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz oder Rücktritt (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Frist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
Garantie: Freiwillige Zusatzleistung
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers mit individuell festgelegten Bedingungen. Sie kann z. B. längere Reparaturfristen oder einen Produktaustausch umfassen.
Garantie und Gewährleistung – die wichtigsten Unterschiede
- Rechtliche Grundlage: Die Gewährleistung ist gesetzlich in §§ 437 ff. BGB geregelt und verpflichtet den Verkäufer zur Nacherfüllung bei Mängeln. Die Garantie ist eine freiwillige, vertraglich festgelegte Zusatzleistung.
- Dauer: Die Gewährleistung gilt 2 Jahre, kann bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden. Die Garantiedauer wird individuell vereinbart.
- Kostenübernahme: Bei der Gewährleistung trägt der Verkäufer die Kosten der Mängelbeseitigung, während der Garantiegeber die Bedingungen selbst bestimmt.
Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie als Übersicht
| Merkmal | Gewährleistung (gesetzlich) | Garantie (freiwillig) |
| Rechtliche Grundlage | §§ 437 ff. BGB | Hersteller legt Bedingungen fest, vertraglich festgehalten |
| Dauer | 2 Jahre (Gebrauchtwaren: 1 Jahr) | Vom Hersteller bestimmt |
| Kostenübernahme | Verkäufer trägt Reparaturkosten | Hängt von Garantiebedingungen ab |
| Geltungsbereich | Mängel, die nachweislich schon beim Kauf bestanden | Deckt auch spätere Defekte ab |
Garantie und Gewährleistung: Unterschiede am Beispiel erklärt
Nehmen wir an, ein Kunde kauft ein Smartphone. Doch nach 18 Monaten lässt die Akkuleistung deutlich nach.
- Gewährleistung: Der Mangel wird über 12 Monate nach Kauf festgestellt. Somit liegt die Beweislast beim Käufer, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.
- Garantie: Falls der Hersteller eine 24-monatige Garantie für den Akku gewährt, kann der Kunde diese nutzen, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Unterschied Gewährleistung und Garantie beim Autokauf
Beim Autokauf gibt es hinsichtlich Gewährleistung und Garantie einige spezifische Regelungen. Die Vorschriften unterscheiden sich zudem für Neuwagen und Gebrauchtwagen:
- Neuwagen: Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwei Jahre und besteht unabhängig von einer möglichen Herstellergarantie.
- Gebrauchtwagen: Hier kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden. Händler bieten zudem oft freiwillige Garantiepakete an, die manchmal sogar nur für bestimmte Bauteile des Kfz gelten.
Unterschied gesetzliche Gewährleistung, Garantie und Kulanz
Gewährleistung und Garantie sind bindende Verpflichtungen: Gewährleistung basiert auf gesetzlichen Vorgaben, Garantie auf vertraglichen Vereinbarungen. Kulanz hingegen ist freiwillig – Händler oder Hersteller übernehmen Reparaturen oder Umtausch ohne rechtliche Verpflichtung.
Häufige Fragen zum Thema Gewährleistung und Garantie
Welche Schäden deckt die Garantie, die Gewährleistung nicht?
Die Garantie kann Verschleiß oder selbstverschuldete Schäden abdecken, wenn der Hersteller dies anbietet. Die Gewährleistung gilt nur für Mängel, die beim Kauf bestanden.
Wann verfallen Ansprüche aus der Gewährleistung?
Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei Gebrauchtwaren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden.
Wie unterscheidet sich die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen?
Bei Neuwagen gilt die Gewährleistung zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr reduziert werden. Die Garantie bleibt freiwillig.