TaxDome ist Privacy Shield-zertifiziert
TaxDome speichert Kundendaten in den Vereinigten Staaten und ist unter dem EU-U.S. und Swiss-U.S. Privacy Shield Rahmen zertifiziert.
Obwohl Privacy Shield vom Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache Schrems II für “ungültig” erklärt wurde (siehe unten für weitere Informationen), behält TaxDome seine Zertifizierungen bei und erfüllt weiterhin seine Verpflichtungen im Rahmen des EU-U.S. und Swiss-U.S. Privacy Shield Frameworks.
Standardvertragsklauseln
TaxDome verwendet die EU-Standardvertragsklauseln (“SCCs”) als alternative rechtliche Übertragungsgrundlage zum Privacy Shield. Der Datenverarbeitungszusatz (DPA) von TaxDome enthält die SCCs und wird durch Verweis in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vereinbarung (wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert) mit TaxDome-Nutzern aufgenommen und zu einem verbindlichen Bestandteil gemacht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Zusatz zur Datenverarbeitungt.
Ungültigkeitserklärung des Privacy Shield
Am 16. Juli 2020 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ein Urteil erlassen, in dem er den Beschluss (EU) 2016/1250 der Europäischen Kommission vom 12. Juli 2016 über die Angemessenheit des durch das EU-US Privacy Shield gewährten Schutzes für “ungültig” erklärt. Infolge dieses Beschlusses ist das EU-U.S. Privacy Shield Framework kein gültiger Mechanismus mehr, um die EU-Datenschutzanforderungen bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten einzuhalten. Diese Entscheidung entbindet die Teilnehmer am EU-U.S. Privacy Shield nicht von ihren Verpflichtungen im Rahmen des EU-U.S. Privacy Shield Framework.
Am 8. September 2020 hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) der Schweiz eine Stellungnahme abgegeben, in der er zu dem Schluss kommt, dass das Swiss-U.S. Privacy Shield Framework kein angemessenes Schutzniveau für Datenübermittlungen aus der Schweiz in die Vereinigten Staaten gemäß dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) bietet. Aufgrund dieses Gutachtens sollten Organisationen, die sich bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus der Schweiz in die Vereinigten Staaten auf das Swiss-U.S. Privacy Shield berufen wollen, den EDÖB oder einen Rechtsbeistand um Rat fragen. Diese Stellungnahme entbindet die Teilnehmer am Swiss-U.S. Privacy Shield nicht von ihren Verpflichtungen im Rahmen des Swiss-U.S. Privacy Shield Framework.
Das U.S. Department of Commerce verwaltet weiterhin das Privacy Shield Programm, einschließlich der Bearbeitung von Anträgen auf Selbstzertifizierung und Rezertifizierung für das Privacy Shield Framework und der Pflege der Privacy Shield Liste. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Europäische Kommission, die zuständige europäische Datenschutzbehörde oder an Ihren Rechtsbeistand.
Fragen & Kontakt
Wenn Sie Fragen, Kommentare oder Bedenken im Zusammenhang mit der Privacy Shield-Zertifizierung haben, können Sie uns gerne kontaktieren. TaxDome hat einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt. Sie können den Datenschutzbeauftragten von TaxDome, Victor Radzinsky, unter dpo@taxdome.com kontaktieren.
URL: https://taxdome.com/de-ch/policies/privacy-shield
Zuletzt aktualisiert September 17, 2024