Join live daily webinars to get up to speed on automations, invoicing and team collaboration.
Close Video
Close Form

Geben Sie die Website-URL ein

Privacy Shield Compliance

TaxDome ist Privacy Shield-zertifiziert

TaxDome speichert Kundendaten in den Vereinigten Staaten und ist zertifiziert nach dem EU-USA und Schweiz-USA Privacy Shield-Frameworks.

Obwohl das Privacy Shield vom Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache Schrems II für ungültig erklärt wurde (weitere Informationen siehe unten), behält TaxDome seine Zertifizierungen bei und erfüllt weiterhin seine Verpflichtungen im Rahmen des EU-U.S. und Swiss-U.S. Privacy Shields.

Standardvertragsklauseln

TaxDome verwendet die EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) als alternative Rechtsgrundlage für den Datentransfer zum Privacy Shield. Das Data Processing Addendum (DPA) von TaxDome enthält die SCCs und wird durch Verweis in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen (wie in unseren Nutzungsbedingungen definiert) mit TaxDome-Nutzern aufgenommen und zu einem verbindlichen Teil davon gemacht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Änderung der Datenverarbeitungsvorschriften.

Ungültigkeitserklärung des Privacy Shield

Am 16. Juli 2020 hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Beschluss (EU) 2016/1250 der Europäischen Kommission vom 12. Juli 2016 über die Angemessenheit des Schutzes durch den EU-U. S. Privacy Shield für ungültig erklärt wurde Beurteilung. S. Privacy Shield. Infolge dieses Beschlusses ist das EU-U.S. Privacy Shield Framework kein gültiger Mechanismus mehr, um die EU-Datenschutzanforderungen bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten einzuhalten. Diese Entscheidung entbindet die Teilnehmer des EU-US-Datenschutzschilds nicht von ihren Verpflichtungen im Rahmen des EU-US-Datenschutzschilds.

Am 8. September 2020 hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) der Schweiz eine Stellungnahme abgegeben, in der er zu dem Schluss kommt, dass das Swiss-U.S. Privacy Shield Framework kein angemessenes Schutzniveau für Datenübermittlungen aus der Schweiz in die Vereinigten Staaten gemäß dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) bietet. Aufgrund dieses Gutachtens sollten Organisationen, die sich bei der Übermittlung von Personendaten von der Schweiz in die Vereinigten Staaten auf das Swiss-U.S. Privacy Shield berufen wollen, den EDÖB oder einen Rechtsbeistand konsultieren. Diese Stellungnahme entbindet die Teilnehmer am Swiss-U.S. Privacy Shield nicht von ihren Verpflichtungen unter dem Swiss-U.S. Privacy Shield Framework.

Das U.S. Department of Commerce verwaltet weiterhin das Privacy-Shield-Programm, einschließlich der Bearbeitung von Anträgen auf Selbstzertifizierung und Rezertifizierung für das Privacy-Shield-Framework und der Pflege der Privacy-Shield-Liste. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Europäische Kommission, die zuständige europäische Datenschutzbehörde oder an Ihren Rechtsbeistand.

Fragen & Kontakt

Wenn Sie Fragen, Kommentare oder Bedenken im Zusammenhang mit der Privacy-Shield-Zertifizierung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. TaxDome hat einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt. Sie können TaxDome’s DSB Victor Radzinsky unter victor@taxdome.com kontaktieren.